Patisserie-Grandprix
Der Patisserie Grand Prix
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BEWERTUNG UND JURY

Der Patisserie Grand Prix auf einen Blick:

Folgende Aufgaben sind im Bewerb "Austrian Chocolate Master" zu absolvieren:

1. Schokoladekunstarbeit:
In jeglicher Form, aus 100% Callebaut Schokolade oder Modellierschokolade in jeglicher Farbe von 40-200 cm Gesamthöhe inklusive Unterlage. Das Exponat muss transportabel sein und somit auf einer dementsprechenden Unterlage im maximalen Ausmaß von 60x60 cm arrangiert werden. Kein Teil des Schaustückes darf über den Rand der 60x60 cm großen Unterlage herausragen.

2. 3 Stück Grand Marnier-Torten:
Aus 100% natürlichen Rohstoffen: In jeglicher Form, Farbe, Dekor und aus jeglicher Masse. Das Gewicht pro Torte beträgt maximal 1.000 g. Eine ganze Torte mit Dekor wird der Jury zur optischen Beurteilung präsentiert und eine Torte muss für die Verkostung in 8 Teile vorgeschnitten werden. Für das Galadiner muss die 3. Torte in 8 Stücke geschnitten und in Zellophan eingeschleift werden. Die Torten werden nicht in die Schokoladekunstarbeit integriert.

3. Pralinen:
Menge: 10 Stück pro Sorte. Die Pralinen müssen fertig zubereitet mitgebracht werden und sollen das Wettbewerbsthema klar ausdrücken. Alle Sorten und Formen sind zulässig. Maximales Gewicht pro Praline: 15 Gramm. Die Geschmacksdeklaration der beiden Pralinen muss bis spätestens 6. Februar 2009 eingereicht werden. Diese bleibt anonym und wird ausschließlich der Jury zur Bewertung des Geschmacks zur Verfügung gestellt.

4. Anonymität:
Das Exponat, die Torten und auch die Pralinen dürfen nur mit der auf der Teilnahmebestätigung ausgewiesenen Anmeldenummer gekennzeichnet werden.

Bewertung:
Erfolgt ohne Namen, völlig anonym, mittels der Anmeldenummer.

Bewertungskriterien:
Die Exponate werden nach folgenden Kriterien bewertet: Umsetzung des Themas, künstlerische Gestaltung, Schwierigkeit (verwendete Techniken), Verarbeitung der Materialien, Geschmack, Einhaltung der Ausschreibung. Praline und Torte werden zusätzlich nach ihrem Geschmack bewertet.

Fachjury:
Sie wird von der Firma Barry Callebaut und vom Klub der Wiener Kaffeehausbesitzer für die Bewertung bestellt. Die Jury bewertet die Exponate ohne die Identität der Teilnehmer zu kennen. Gegen die Juryentscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig.