AUFGABE UND REGLEMENT
Wettbewerbsreglement für den Patisserie Grand-Prix 2009
- Teilnahmeberechtigt sind Patissiers und Konditoren, die einen beruflichen Nachweis als Patissier oder Konditor haben. Die Anmeldung muss spätestens bis 6. Februar 2009 über die Homepage erfolgen.
- Die Anzahl der Teilnehmer ist aus Platzgründen begrenzt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Vorauswahl der Anmeldungen zu treffen.
- Thema des Wettbewerbs: "Ludwig XIV. – Am Hofe des Sonnenkönigs"
Die Themeneinhaltung bei der Gestaltung der Exponate ist wichtiger Bestandteil der Bewertung. - Ebenfalls Bestandteil der Bewertung ist die Herstellung von einer Sorte Praline Königreich und einer Sorte Praline Revolution, sowie die Herstellung von 3 Grand Marnier Torten.
- Jeder Teilnehmer erhält nach dem Einlangen der Anmeldung Callebaut Tunkmasse in der gewünschten Geschmacksrichtung (max. 40 kg) für die Herstellung seines Exponats.
- Die Exponate müssen am 12. Februar 2009 halbfertig an folgende Adresse geliefert werden:
Hofburg Vienna, Eingang Redoutensäle (Josefsplatz),
A-1010 Wien.
Der Aufbau bzw. das Zusammensetzen der Exponate in den Redoutensälen der Hofburg mit selbst mitgebrachten Werkzeugen und Materialien erfolgen. Die Verwendung von Stützen und Stabilisatoren, die aus nicht essbaren Schokolade-Materialien bestehen, führt unwiderruflich zur Disqualifikation. - Die Prämierung erfolgt im Zuge des Galadiners, am Abend des 12. Februar 2009, in den Redoutensälen der Hofburg Vienna.
- Es ist nicht gestattet im Team am Hauptbewerb teilzunehmen.
- Die Exponate werden nach der Beurteilung durch die Jury mit den Teilnehmer- bzw. Firmennamen versehen und am nächsten Tag in der Halle der Hofburg Vienna den 5.500 Ballgästen des Balls der Wiener Kaffeesieder präsentiert.
- Für jeden Teilnehmer werden 2 Freikarten für den Ball der Wiener Kaffeesieder 2008 am Balltag an der Abendkassa hinterlegt.
- Der österreichische Gesamtsieger des Wettbewerbs qualifiziert sich zur Teilnahme am "World Chocolate Masters" 2009 in Paris.
- Den Anweisungen der Organisatoren ist Folge zu leisten. Die Nichteinhaltung des Wettbewerbsreglements führt unwiderruflich zur Disqualifikation. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
